Fördererlass veröffentlicht: LEADER kann in Kürze starten

Am gestrigen Montag wurde der Fördererlass für die LEADER-Phase 2014-2020 veröffentlicht – der formale Rahmen für die Umsetzung steht also.

In einer Pressemitteilung des Umweltministeriums NRW heißt es:

Mit der Veröffentlichung des Fördererlasses können nun die LEADER-Regionen in Nordrhein-Westfalen die entsprechenden Fördergelder für ihre Projekte beantragen. Nach der Zustimmung durch das Finanzministerium kann die Förderrichtlinie nun mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Von den Geldern können nun 28 Zusammenschlüsse aus Dörfern und Gemeinden der ländlichen Regionen in NRW profitieren und Projekte zur Förderung des ländlichen Raumes verwirklichen. Den ausgewählten Regionen stehen bis zum Jahr 2020 zusammen rund 75 Millionen Euro zur Verfügung, um ihre Ideen und Strategien umzusetzen.

„Es ist immer wieder beeindruckend zu beobachten, mit wie viel Engagement und Leidenschaft die Regionen an ihren Projekten arbeiten“, sagte Landwirtschaftsminister Johannes Remmel. „Schon heute ist klar, dass unser Heimatland NRW vielfältig und bunt ist und mit vielen engagierten Menschen, einer starken Wirtschaftskraft und einer hohen Lebensqualität gute Zukunftsperspektiven für die ländlichen Räume bietet. Zielsetzung von LEADER ist es, gerade diese Attribute zu stärken, und zwar gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern.“

Die ausgewählten Entwicklungsstrategien der LEADER-Regionen zeigen Lösungsansätze für ganz alltägliche Probleme auf, die zum Beispiel entstehen, wenn das letzte Geschäft im Dorf geschlossen wurde. Es werden aber auch Strategien entwickelt, um zum Beispiel Fachkräfte für die vielen mittelständischen Unternehmen im ländlichen Raum zu finden und zu halten, Investoren für neue Arbeits- und Einkommensquellen zu finden oder sich mit den Folgen des demografischen Wandels auch auf dem Lande auseinanderzusetzen.

Remmel: „Der Vorteil von LEADER ist, dass der große bürgerschaftliche Zusammenhalt und die Identifikation mit der eigenen Heimat genutzt wird, um innerhalb der Bürgerschaft Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Genau das zeigt sich auch in den einzelnen Projekten: Die Menschen vor Ort wissen am besten wo der Schuh drückt, welche Probleme am drängendsten sind und gelöst werden müssen.“

Gleichwohl wird eingeschränkt, dass „(…) die für eine Beantragung von Fördermitteln zur Umsetzung konkreter Projekte erforderlichen Antragsformulare u.a. (…) derzeit in der Erarbeitung (sind)“. Bedeutet: Projektanträge können noch nicht gestellt werden, da die dafür benötigten Formalblätter noch nicht vorliegen. Trotzdem ist die Veröffentlichung des Fördererlasses ein wichtiger Schritt hin zur lang ersehnten LEADER-Umsetzungsphase. Weitere Grundvoraussetzungen müssen allerdings ebenfalls noch geschaffen werden. So steht eine Absegnung der bereits im November von der Region eingereichten LES-Überarbeitung noch aus, die nach Aussagen der Bezirksregierung Voraussetzung für die Bewilligung von Projektanträgen ist. Man sieht also: Es stehen noch ein paar weitere Schritte an, um endlich handlungsfähig zu werden. Wir sind aber optimistisch, dass noch in der ersten Jahreshäfte 2016 erste Projekte in AHL in die Umsetzung gehen können.