Infos zur LEADER-Neubewerbung

Wir warten auf den offiziellen Wettbewerbsaufruf, dennoch gibt es bereits ein paar Rahmenbedingungen des neuen Wettbewerbs um künftige LEADER-Mittel. Für alle, die bei den lokalen Workshops dabei waren, und für alle, die wissen wollen, wie der Wettbewerb um LEADER-Fördermittel aller Voraussicht nach vonstatten geht, haben wir hier den aktuellen Faktenstand zusammengetragen.

LEADER-Förderperiode 2014-2020: Die bisherigen Fakten

Fest steht: Der Wettbewerb startet formal in Kürze und endet Mitte Februar 2015 – so zumindest der Plan. Sollte sich der Aufruf zum Wettbewerb weiter nach hinten verschieben, ist auch mit einer Verlängerung der Wettbewerbsfrist Anfang 2015 zu rechnen.

  • Die Auswahl der LEADER-Regionen erfolgt in zwei Schritten durch (a) eine Vorauswahl der eingereichten Konzepte durch ein externes Fachbüro und (b) die finale Entscheidung durch den Beirat des Zentrums für ländliche Entwicklung im Landesministerium für Klima und Umweltschutz. Als Entscheidungsgrundlage gelten für beide Stufen gewisse Wettbewerbskriterien, die angelegt werden und so eine objektive Vergleichbarkeit der eingereichten Wettbewerbsdokumente gewährleistet.
  • Die Auswahl der Gewinnerregionen soll nach derzeitigen Planungen bis Mai 2015 erfolgen, danach könnten die ausgewählten Regionen ganz offiziell an den Start gehen und mit der Umsetzung von Projekten beginnen.
  • Als Wettbewerbsbeitrag muss eine sog. Lokale Entwicklungsstrategie (kurz: LES) eingereicht werden. Obwohl dieses Dokument „lokal“ im Namen trägt, ist es nach unserem Sptachgebrauch das Entwicklungskonzept für die Region der drei Kommunen Ahaus, Heek und Legden. Der Inhaltsaufbau der LES wird vorgegeben (Bestandsanalyse, Stärken-Schwächen-Analyse, Entwicklungsziele und -strategie, Projekte, Verstetigung, Finanzierungskonzept), genauso wie der Umfang (ca. 100 Seiten maximal).
  • Die Kommunen der LEADER-Wettbewerbsregion müssen sich verpflichten, die im Falle eines Wettbewerbssieges anfallenden Verwaltungskosten für die Arbeit als LEADER-Region bereitzustellen. Aus diesen Mitteln werden anfallende Kosten für die Tätigkeiten von Regionalmanagement und Lokaler Aktionsgruppe gedeckt.
  • Die genaue Zahl der Regionen aus NRW, die am Wettbewerb teilnehmen, steht nicht genau fest, es dürften aber rund 45 Bewerberregionen sein. Den Zuschlag werden rund 24 Regionen erhalten, so dass die Chancen auf einen Erfolg im Wettbewerb – eine herausragende Qualität der LES natürlich vorausgesetzt – bei etwa 1:2 stehen.
  • Bei den Fördersummen wird es verschiedene Klassen an LEADER-Regionen geben, die sich an der jeweiligen Regionsgröße orientieren. Für die Kulturlandschaft Ahaus-Heek-Legden stünden im Falle eines Wettbewerberfolges 2,3 Mio. € Fördermittel zur Verfügung – mehr als doppelt so viel wie in der letzten Förderperiode!
  • Der Fördersatz von Projekten erhöht sich außerdem von bisher 55 % auf 65 %, so dass nur noch 35 % (plus Mehrwertsteuer) der Projektgesamtkosten aus der Region kofinanziert werden müssen.
  • Kofinanziert werden dürfen Projekte in der nächsten Förderperiode nicht mehr nur ausschließlich von Kommunen, sondern auch von privaten Trägern. Bisher war dies nicht möglich. In der neuen Förderperiode können also auch hier die Kommunen zusätzlich entlastet werden, da Vereine, Unternehmen und Privatpersonen ganz offiziell als Projektunterstützer auftreten und genannt werden dürfen.
  • Die neue Förderperiode läuft offiziell bis zum Jahr 2020, wird aber durch eine sog. „n+3-Regelung“ dahingehend verlängert, dass Projekte zwar bis 2020 beantragt, aber bis 2023 umgesetzt werden dürfen. Ähnlich wurde es bereits in dieser Förderperiode gehandhabt, was sich als gut und richtig bewiesen hat.

Diese Informationen entstammen dem Entwurf zum NRW-Programm Ländlicher Raum, auf dessen Basis der offizielle LEADER-Aufruf in Kürze erfolgen wird. Laut Ministeriumsaussagen werden an der Entwurfsfassung keine grundlegenden Änderungen mehr vorgenommen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die oben aufgeführten Fakten so auch tatsächlich Bestand haben werden. Dennoch: Änderungen sind theoretisch möglich. Wir halten Sie darüber hier auf dem Laufenden.

Sie haben weitere Fragen zu LEADER und zum neuen Wettbewerbsverfahren? Dann sprechen Sie mit dem Regionalmanagement! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!