NRW startet offiziell LEADER-Wettbewerb 2014-2020

Das Warten hat ein Ende: Der lang erwartete Aufruf zum Wettbewerb um LEADER-Mittel in Nordrhein-Westfalen ist nun offiziell veröffentlicht worden. In einem begleitenden Schreiben aus dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz schreibt Referent Jens Niermann:

„Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, geeignete gebietsbezogene, integrierte Entwicklungsstrategien sowie die diese Initiativen tragenden Lokalen Aktionsgruppen auszuwählen und im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu fördern. Mit der anliegenden Ausschreibung wird das Wettbewerbsverfahren um die Auswahl als LEADER-Region eröffnet; angestrebt werden landesweit etwa 24 solcher Regionen.

Die Förderung erfolgt, vorbehaltlich dessen Genehmigung durch die Europäische Kommission, auf der Grundlage des NRW-Programms „Ländlicher Raum“ http://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/nrw_programm/index.php innerhalb der dort beschriebenen Gebietskulisse „Ländlicher Raum“.

Ausgewählten Regionen steht im Falle einer erfolgreichen Bewerbung für die Jahre 2015-2020, in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl, jeweils ein Bewirtschaftungsrahmen in Höhe von 2,3 – 3,1 Mio. € aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.“

Zum Wettbewerbsverfahren sowie zu grundlegenden Voraussetzungen und Bedingungen für eine etwaige Auswahl als LEADER-Region wird anschließend auf den anliegenden Bekanntmachungstext verwiesen, der hier heruntergeladen werden kann.

Die wichtigsten Eckpunkte, die mit dem nun erfolgten offiziellen Wettbewerbsaufruf verbindlich werden, sind dabei:

  • jede interessierte Region (es werden ca. 45 teilnehmende Regionen im ganzen Land erwartet) muss ihre Teilnahme am Wettbewerbsverfahren schriftlich anmelden, und zwar bis zum 30. November 2014
  • teilnehmen können Regionen, in denen mindestens 40.000 und höchstens 150.000 Einwohner leben; in Ausnahmefällen können auch Regionen mit bis zu 175.000 Einwohner teilnehmen; in jedem Falle müssen pro Region mindestens drei Kommunen beteiligt sein
  • die Regionen bekommen je nach Einwohnerzahl im Falle einer erfolgreichen Wettbewerbsteilnahme Fördermittel in Höhe von 2,3 Mio. € (mehr als 40.000 Einw.), 2,7 Mio. € (mehr als 80.000 Einw.) und 3,1 Mio. € (mehr als 120.000 Einw.)
  • die Bezuschussung der einzelnen Förderprojekte beträgt jeweils maximal 65% der zuwendungsfähigen Kosten; der maximale Zuschussbetrag aus LEADER beträgt pro Projekt 250.000 €
  • die aktive Förderung aus LEADER erstreckt sich auf den Zeitraum von 2015 – 2020, wobei eine Durchführung und Ausfinanzierung bis 2023 möglich sein wird
    als Wettbewerbsbeitrag ist eine lokale Entwicklungsstrategie bis spätestens zum 16. Februar 2015 einzureichen; diese darf 120 Seiten nicht überschreiten