Start frei für AHL-Energiegenossenschaft

Der Ausbau regenerativer Energien schreitet weiter voran: AHL gründet die erste kommunenübergreifende Energiegenossenschaft speziell für Windkraft.

Im Rahmen des EU-geförderten LEADER-Projektes „WindpotenziAHLe regional“ wurden im Zeitraum von 2012 bis 2014 unter besonderer Berücksichtigung des regionalen Kontextes, Machbarkeitsstudien zur Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der LEADER-Region AHL durchgeführt. In den drei Kommunen Ahaus, Heek und Legden sollen in geeigneten Gebieten privatwirtschaftliche Windparks entstehen, die als Bürgerwindparks betrieben werden sollen. Mit diesem Engagement soll es der ortsansässigen Bevölkerung ermöglicht werden, sich an der Wertschöpfung lokaler Windparks zu beteiligen.

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Vorstand von links nach rechts : Heinz Bendfeld, Karl-Heinz Siekhaus, Gregor Ahler

Um dieses Vorhaben möglichst effizient und zeitnah auf den Weg bringen zu können, wurde im Vorfeld die „AHL Windpark Entwicklungsgesellschaft mbH“ durch die Stadt Ahaus und die Gemeinden Heek und Legden gegründet. Diese Gesellschaft hat mit Grundstückseigentümern, die für die Durchführung des Projekts in Frage kommen, entsprechende Kooperationsvereinbarungen getroffen. Diese Vereinbarung wurde inzwischen in allen drei LEADER-Kommunen unterzeichnet.

Am 22.06.2016 wurde nun mit der Gründung der Energiegenossenschaft Ahaus-Heek-Legden eG der Grundstein für die Beteiligung der Bürger an den geplanten Windenergieanlagen gelegt. Im Rahmen der Gründungsversammlung wurden seitens der Gründungsmitglieder der Aufsichtsrat sowie der Vorstand gewählt.

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Aufsichtsratsmitglieder von links nach rechts: Johannes Stromberg, Wolfgang Niehues, Ulrike Wegener, Christa Feldkamp, Michael Kersting, Dr. Heiner Claus Hollekamp

Geplant ist, dass die Genossenschaft teilweise das Eigentum an den geplanten Windenergieanlagen übernimmt und sich finanziell an Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien beteiligt. Weiterhin übernimmt die Genossenschaft auch die Anwerbung potentieller Mitglieder.

Im Laufe des zweiten Halbjahres steigen der Vorstand und der Aufsichtsrat in die Prüfung ein, welche und wie viele Anlagen tatsächlich in die Genossenschaft eingebracht werden und welche Anteile dann erworben werden können. Die Information darüber und auch über den Zeitpunkt, ab dem Anteile gezeichnet werden können, erfolgt dann über die Medien.